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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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für die Überlassung von Ware durch Lieferanten zum Verkauf im Südstern.

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Stand: 22. Mai 2022

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§1 Vertragsgegenstand

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Die Lieferantin bzw. der Lieferant überlässt Südstern geschäftsübliche gebrauchte Gegenstände (Ware) zum Verkauf in Kommission. Südstern prüft innerhalb weniger Tage die eingelieferte Ware aufgrund eigener Erfahrung auf Verkaufbarkeit. Nicht verkaufte Ware muss nach spätestens 2 Monaten wieder abgeholt und bis zu diesen Tagen von den Lieferantinnen oder Lieferanten selbst aussortiert und abgeholt werden.

Die zum Verkauf angenommene Ware wird von Südstern erfasst, mit einem Preis versehen und im Ladengeschäft zum Verkauf im eigenen Namen ausgestellt.

Für die Anlieferung von Ware ist grundsätzlich ein Termin zu vereinbaren.

Der Verkauf erfolgt saisonweise: Die Sommersaison endet mit dem letzten Werktag im August, die Wintersaison mit dem letzten Werktag im Februar. Nicht verkaufte Ware muss bis zu diesen Tagen von den Lieferantinnen oder Lieferanten selbst aussortiert und abgeholt werden.

Unser Lagerraum ist sehr begrenzt: Nicht fristgerecht abgeholte Ware geht in den Besitz von Südstern über.

 

Die Ware verbleibt bis zum Verkauf oder bis zur kostenlosen Abgabe im Eigentum der Lieferantin bzw. des Lieferanten.

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§2 Zustand der Ware

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Ware ist grundsätzlich gereinigt anzuliefern und muss frei von Mängeln sein. Textilien müssen gewaschen und fleckfrei sein.

Wird nach der Warenannahme ein Mangel festgestellt und die Liefe­rantin oder der Lieferant zur Rücknahme aufgefordert, muss die be­troffene Ware wieder abgeholt werden.

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§3 Preisgestaltung, Provision und Auszahlung

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Die Preisgestaltung, Provision und Auszahlung erfolgt separat für jeden zum Verkauf angenommenen Gegenstand. Der Verkaufspreis wird von Südstern in dessen ermessen festgelegt, die Lieferantin bzw. der Lieferant erhält zur Prüfung eine Auflistung der angenommenen Gegenstände jeweils mit dem beim Verkauf zu erwarten­den Auszahlungsbetrag. Dieser errech­net sich aus dem vorgeschlagenen Verkaufspreis abzüg­lich der Ver­kaufsprovision. Die Verkaufsprovision wird von Südstern festgelegt und richtet sich nach dem Zustand, dem erwarteten Verkaufserlös im Verhältnis zum Akquisitionsaufwand, sowie dem Reinigungs- oder Instandsetzungs­aufwand: Sie beträgt 60% des Verkaufserlöses, davon führen wird die MwSt. ab. Südstern darf auf die der Auflistung zugrunde liegenden Verkaufspreise saiso­nale oder bei nachträglich festgestellten kleinen Mängeln auch individuelle Nachlässe bis zu 50% gewähren.

 

Die Auszahlung für verkaufte Artikel an die Lieferantin bzw. den Liefe­ranten kann erfolgen, sobald die Ware verkauft und nicht innerhalb einer Woche wieder zurückgegeben wurde (Auszahlsperre während der Umtauschfrist). Zur Auszahlung erhält die Lieferantin bzw. der Lieferant eine aktualisierte Liste mit den Verkaufsdaten.

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Datenschutz

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Hinweise zur Datenverarbeitung im Zusammenhang mit Google Analytics

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Impressum

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Südstern Secondhand Gbr

Gölzstraße 8, 72072 Tübingen

Inhaberinnen: Christine Anhorn, Kerstin Möllers, Britta Burmeister, Maike Burmeister

Tel.: 07071 9684433

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